FAQ: Patente, Marken und Designs – häufige Fragen verständlich erklärt
Sie möchten wissen, was man patentieren kann oder wie lange Markenschutz gilt? Hier finden Sie kurze und verständliche Antworten rund um Patente, Marken, Designs und weitere Schutzrechte.
1. Patente – häufige Fragen
Was kann man überhaupt patentieren lassen?
Es können technische Entwicklungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, patentiert werden. Reine Ideen oder mathematische Methoden sind vom Patentschutz ausgeschlossen.
Darf ich meine Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen oder auf einer Messe zeigen?
Grundsätzlich nein. Für Patente gilt meist der Grundsatz der weltweiten Neuheit. Das bedeutet: Wenn eine Erfindung vor der Anmeldung öffentlich gezeigt, beschrieben oder verkauft wird, beispielsweise auf einer Website, in Präsentationen, auf Messen oder in sozialen Medien, kann die Patentierbarkeit verloren gehen.
Deshalb gilt in der Regel: Erst anmelden, dann veröffentlichen. Wenn vorab Gespräche notwendig sind, kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung sinnvoll sein. Für viele KMU ist eine frühe strategische Anmeldung empfehlenswert, um sich erst einmal eine Priorität zu sichern und danach in Ruhe (innerhalb eines Jahres) über weitere Länder oder Schutzstrategien zu entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Beides schützt technische Erfindungen, aber auf unterschiedliche Weise: Ein Patent wird inhaltlich geprüft und kann bis zu 20 Jahre bestehen. Ein Gebrauchsmuster wird schneller eingetragen, jedoch ohne vorherige Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt, und hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Für manche KMU kann eine Kombination aus beiden Schutzrechten strategisch sinnvoll sein. Kontaktieren Sie mich gern, um die passende Schutzstrategie zu besprechen.
Wie lange dauert es bis zum erteilten Patent?
Je nach Verfahren und Land dauert es in der Regel zwischen 2 und 6 Jahren. Es kann aber auch schneller ein Schutz erreicht werden. Gerade für KMU lohnt sich eine frühzeitige strategische Abstimmung. Kontaktieren Sie mich gern für Details.
Braucht man für eine Patentanmeldung immer einen Anwalt?
In Deutschland ist das nicht zwingend vorgeschrieben. Da man im Verfahren jedoch auf den ursprünglich eingereichten Inhalt beschränkt ist, empfiehlt es sich, einen Fachmann einzuschalten, um alle Formalien zu beachten. Zudem sind zahlreiche Fristen zu beachten, deren Versäumnis zu einem Rechtsverlust führen kann. Für Patente in anderen Ländern, wird es noch komplizierter und Anwälte sind in diesen Verfahren oft vorgeschrieben.
Gibt es ein Weltpatent?
Nein, ein echtes Weltpatent gibt es nicht. Patente wirken immer nur in den Ländern oder Regionen, in denen sie erteilt wurden. Für internationale Strategien gibt es jedoch Verfahren wie die internationale Patentanmeldung (PCT), mit der sich Schutzoptionen in vielen Staaten offenhalten lassen. In Europa steht zudem das Einheitspatent zur Verfügung, das derzeit Schutz in mehreren EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Welche Route sinnvoll ist, hängt stark vom Markt, dem Budget und der Unternehmensstrategie ab.
2. Marken – kurz erklärt
Was kann man als Marke schützen lassen?
Wortmarken, Logos, Farben, Klänge – alles, was Produkte oder Dienstleistungen unterscheidbar macht. Ich berate gern zu der geeigneten Variante für Ihre Marke.
In welchen Klassen sollte ich meine Marke anmelden?
Marken werden für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet. Der Schutz gilt nur für die ausgewählten Bereiche – eine zu enge oder zu breite Klassenauswahl kann später Probleme verursachen oder unnötige Kosten auslösen. Deshalb sollte die Klassenauswahl immer zur aktuellen Geschäftstätigkeit und zur geplanten Entwicklung passen. Eine strategische Planung hilft besonders Start-ups und KMU, den Markenschutz wirtschaftlich sinnvoll aufzubauen. Kontaktieren Sie mich gern für eine Einschätzung.
Muss eine Marke einzigartig sein?
Eine Marke muss vor allem unterscheidungskräftig sein und darf Waren oder Dienstleistungen nicht rein beschreiben. Begriffe wie „Super Software“ oder „Beste Beratung“ sind meist schwer schützbar. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ältere Markenrechte entgegenstehen, denn auch eine kreative Marke kann Konflikte auslösen. Eine professionelle Markenrecherche reduziert dieses Risiko deutlich.
Muss eine Marke neu sein?
Nein, ein zu schützender Name oder ein Logo kann bereits veröffentlicht sein. Dennoch sollte man keine Rechte Dritter verletzen. Eine Recherche vor der Anmeldung ist daher immer zu empfehlen.
Gilt eine deutsche Marke auch in der EU?
Nein, dafür ist eine Unionsmarke beim EUIPO notwendig. Diese hat eine Schutzwirkung für die gesamte EU. Eine deutsche Marke gilt nur für Deutschland.
Wie lange gilt Markenschutz?
Zunächst 10 Jahre, eine Marke ist danach beliebig oft verlängerbar.
Was passiert, wenn jemand meine Marke verletzt?
Ich unterstütze Sie bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder gerichtlichem Vorgehen. Kontaktieren Sie mich.
3. Designs – rechtlicher Schutz für Gestaltung
Was schützt ein eingetragenes Design?
Das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, insbesondere die Form, Farbe, Struktur und Kontur.
Wie lange gilt ein Designschutz?
Bis zu 25 Jahre, wenn die Gebühren regelmäßig gezahlt werden.
Mein Design wurde veröffentlicht. Kann ich es noch schützen?
In einem gewissen zeitlichen Rahmen ist das möglich, da es eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten gibt. Die Details hängen von der Art der Veröffentlichung ab. Trotzdem ist eine Anmeldung vor der Veröffentlichung meist die sicherste Variante. Kontaktieren Sie mich, um zu prüfen, ob ein Designschutz noch möglich ist.
4. Weiteres
Sollte ich vor einer Anmeldung eine Recherche durchführen lassen?
Eine Recherche nach bestehenden Patenten, Marken oder Designs hilft, Konflikte frühzeitig zu erkennen und unnötige Kosten zu vermeiden. Gerade für KMU kann eine fundierte Vorabprüfung entscheidend sein, um Risiken realistisch einzuschätzen und die Schutzstrategie anzupassen. Umfang und Tiefe der Recherche hängen vom jeweiligen Schutzrecht und vom Marktumfeld ab. Kontaktieren Sie mich gern, um die passende Vorgehensweise zu klären.
Was ist ein Freedom-to-Operate (FTO)-Gutachten?
Es prüft, ob ein Produkt bestehende Schutzrechte verletzt – wichtig für Markteinführungen.
Was ist beim Arbeitnehmererfinderrecht zu beachten?
Erfindungen von Angestellten müssen gemeldet werden – Arbeitgeber können sie beanspruchen, müssen aber Vergütung zahlen.